Der Begriff "Steueroptimierung" umfasst nicht nur – wie häufig angenommen – die Ertragsteuern (also Körperschaft, Gewerbe- und Einkommensteuer) sondern auch Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer.
Im Verhältnis von Personen- und Kapitalgesellschaften zu Ihren Gesellschaftern schließt er auch die Schenkungs- und Erbschaftsteuer ein. Auch der wachsende Einfluss europarechtlicher Regelungen und Entscheidungen europäischer Gerichte ist aufgrund der teilweise gegebenen unmittelbaren Rechtskraft (Vorrang vor deutschem Recht!) bei unternehmerischen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten im Vorfeld und in Begleitung ihrer unternehmerischen Entscheidungen und verteidigen diese auch – wenn nötig – als Einspruchsführer und vor Gericht. Gerade die wachsende Bedeutung von europarechtlichen Regelungen findet derzeit in der Praxis der Finanzverwaltung noch zu wenig Beachtung. Wir verhelfen unseren Mandanten zu ihrem Recht!
Investitionen in Deutschland können in vielfältiger Form durchgeführt werden. Beispielsweise durch die Begründung einer Betriebsstätte, die Gründung einer deutschen Kapital- oder Personengesellschaft, den Erwerb eines Gesellschaftsanteils einer bestehenden Gesellschaft oder die Gründung eines Joint-Ventures. Wir unterstützen ausländische Investoren beim Strukturieren ihres Investments und bei der dauerhaften Betreuung der Holding und der operativen Einheiten. Im outbound-Bereich beraten wir aus Sicht der deutschen Steuergesetze und begleiten die Lösung der steuerlichen Fragen im Staat der ausländischen Direktinvestition unter Einbeziehung unseres Netzwerks.
Wir geben unseren Mandanten Hilfestellung und Unterstützung sowohl beim Planen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge als auch im Erbfall, wo häufig fristgebundene Entscheidungen zu treffen sind. Die Quantifizierung der Erbschaft- und Schenkungssteuerlichen Risiken bildet einen unserer Beratungsschwerpunkte. Da die Erbschafts- und Schenkungssteuerlichen Bewertungsmaßstäbe von Betrieben und Gesellschaften im wesentlichen den gängigen Methoden der Unternehmensbewertung entsprechen, profitieren unsere Mandanten hier von unserer Erfahrung im Bereich der Unternehmensbewertung.
Gutachterliche Stellungnahmen fertigen wir aus den unterschiedlichsten Anlässen an. Beispielsweise zur Zinsschrankenproblematik, Mindestbesteuerung, Fortführbarkeit von Verlustvorträgen nach den Regelungen des § 8c KStG oder der Beurteilung des Vorliegens eines Teilbetriebs im Sinne des Umwandlungsteuergesetzes. Sofern erforderlich, dienen unsere Gutachten auch als Basis für das Einholen verbindlicher Auskünfte der Steuerbehörden zur Regelung unklarer Sachverhalte im Vorfeld der tatsächlichen Umsetzung einer unternehmerischen Entscheidung.
Wir beraten Sie umfassend bei steueroptimierten Immobilientransaktionen, und zwar sowohl für Bestandsimmobilien, Projektentwicklungen oder die langfristig angelegte optimale Unternehmensstruktur.